ÖNORM B 2110:2013
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Vorwort
Diese ÖNORM enthält in
Abschnitt 4als Ergänzung zur ÖNORM A 2050 „Vergabe von Aufträgen über Leis-
tungen – Ausschreibung, Angebot und Zuschlag – Verfahrensnorm” bzw. zum BVergG 2006 Verfahrensbe-
stimmungen, insbesondere Hinweise für die Ausschreibung und die Erstellung von Angeboten. Dieser Ab-
schnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden.
Die
Abschnitte 5 bis 12enthalten die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, zu denen auch
Leistungen der Haustechnik gehören.
Die Bestimmungen der
Absc hnitt e 5 bis 12dieser ÖNORM werden dann Vertragsinhalt, wenn sie von den
Vertragspartnern zu Vertragsbestandteilen erklärt werden. Sie regeln gemeinsam mit den in den Ausschrei-
bungsunterlagen anzuführenden Fachnormen und besonderen Vertragsbestimmungen die Rechte und Pflich-
ten der Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN).
Im Sinne der ÖNORM A 2050 bzw. des BVergG 2006 sollten diese Bestimmungen jeweils bereits bei den
Ausschreibungen und den Angeboten berücksichtigt werden.
Die vorliegende Ausgabe ersetzt die Ausgabe ÖNORM B 2110:2011, die technisch überarbeitet wurde. Die
wesentlichen Änderungen sind nachfolgend angeführt, wobei diese Zusammenstellung keinen Anspruch auf
Vollständigkeit erhebt:
–
8.3und
8.4wurden an das Zahlungsverzugsgesetz angepasst.
–
Normative Verweisungen und Literaturhinweise wurden aktualisiert.
Geschlechtsbezogene Aussagen in dieser ÖNORM sind auf Grund der Gleichstellung für beiderlei Geschlecht
aufzufassen bzw. auszulegen.
1 Anwendungsbereich
Diese ÖNORM enthält in den
Abschnitten 5 bis 12die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen.
Die Bestimmungen dieser ÖNORM sollen zusammen mit den im Vertrag anzuführenden Normen (z. B.
ÖNORMEN technischen Inhaltes) die gleich bleibenden Vertragsbestimmungen von Bauverträgen bilden. Die
jeweiligen besonderen Bestimmungen des Bauvertrages für den Einzelfall haben die Bauleistungen selbst
und die näheren Umstände der Leistungserbringung festzulegen. In der Gesamtheit soll damit eine vollständi-
ge Beschreibung und eindeutige Festlegung der vereinbarten Bauleistung erzielt werden.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Ver-
weisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe
des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). Rechtsvorschriften sind immer in
der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
ÖNORM A 2050,
Vergabe von Aufträgen über Leistungen – Ausschreibung, Angebot, Zuschlag – Verfahrens-
norm
ÖNORM A 2063,
Austausch von Leistungsbeschreibungs-, Elementkatalogs-,
Ausschreibungs-, Angebots-,
Auftrags- und Abrechnungsdaten in elektronischer Form
ÖNORM B 2061,
Preisermittlung für Bauleistungen – Verfahrensnorm
MeinNormenPaket 08.10.2019 7605361, Hoch- u Tiefbau Transportbeton Baustoffe Bmstr. Ing. Franz Kickinger GesmbH, Neustiftg. 42,3071-Böheimkirchen
Renate Humpelstetter