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ÖNORM B 2110:2013

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3.12.1

angehängte Regieleistungen

Leistungen, die im Rahmen eines mit Einheits- oder Pauschalpreisen abgeschlossenen Bauvertrages anfallen

und daher nicht gesondert vergeben werden

3.12.2

selbständige Regieleistungen

Leistungen, die nicht im Rahmen eines mit Einheits- oder Pauschalpreisen abgeschlossenen Bauvertrages

anfallen und daher gesondert vergeben werden

3.13

Sphäre

vertraglich oder gesetzlich bestimmter Risikobereich des jeweiligen Vertragspartners

3.14

Subunternehmer; Nachunternehmer

Unternehmer, der Teile der an den Auftragnehmer (AN) übertragenen Leistungen ausführt und vertraglich an

den AN gebunden ist

Die bloße Lieferung von Materialien oder Bestandteilen, die zur Erbringung einer Leistung erforderlich ist,

stellt keine Subunternehmerleistung dar.

3.15

Nebenleistungen

verhältnismäßig geringfügige Leistungen, die der Usance entsprechend auch dann auszuführen sind, wenn

sie in den Vertragsbestandteilen nicht angeführt sind, jedoch nur insoweit, als sie zur vollständigen sach- und

fachgemäßen Ausführung der vertraglichen Leistung unerlässlich sind und mit dieser in unmittelbarem Zu-

sammenhang stehen

4 Verfahrensbestimmungen

4.1

Allgemeines

Bei Ausschreibungen und bei der Erstellung von Angeboten sind die Bestimmungen der ÖNORM A 2050 oder

des BVergG 2006 einzuhalten. Weiters sind die ÖNORMEN A 2063, B 2061, B 2111 und alle einschlägigen

Werkvertragsnormen der ÖNORM-Serien B 22xx und H 22xx zu beachten.

4.2

Hinweise für die Ausschreibung und die Erstellung von Angeboten

4.2.1 Leistungsbeschreibung und Ausmaß

4.2.1.1

Die Leistungen sind ihrer Beschreibung und ihrem Ausmaß nach vollständig zu erfassen.

Leistungsverzeichnisse konstruktiver Leistungsbeschreibungen sind so aufzugliedern, dass nur Leistungen

gleicher Art und Preisbildung in einer Position erfasst werden.

4.2.1.2

Bei der Ausmaßermittlung ist auf Zuschläge und Abzüge gemäß den Bestimmungen über Ausmaß

und Abrechnung nach der jeweiligen Werkvertragsnorm der ÖNORM-Serien B 22xx und H 22xx Bedacht zu

nehmen.

4.2.1.3

In der Ausschreibung sind alle Umstände, die für die Ausführung der Leistung und damit für die Er-

stellung des Angebotes von Bedeutung sind, sowie besondere Erschwernisse oder Erleichterungen, z. B.

Baugrundverhältnisse, verkehrsbedingte Arbeitsbehinderungen, Terminfestlegungen, fallweise Unterbrechung

von Leistungen, insbesondere auch während des Winters, Lagerungsmöglichkeiten, Wasser-, Strom- und

Gasanschlüsse, anzuführen. Ferner sind jene Auflagen bekannt zu geben, die sich auf Grund von behördli-

chen Bescheiden (z. B. baurechtliche, wasserrechtliche, naturschutzrechtliche Bescheide) ergeben.

MeinNormenPaket 08.10.2019 7605361, Hoch- u Tiefbau Transportbeton Baustoffe Bmstr. Ing. Franz Kickinger GesmbH, Neustiftg. 42,3071-Böheimkirchen

Renate Humpelstetter