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ÖNORM B 2110:2013

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– Bargeld (eine Verzinsung erfolgt nicht);

– Sparbücher;

2) unbare Sicherstellungsmittel

– Bankgarantien;

– Versicherungen.

8.7.5 Zurückweisung von Sicherstellungen

Angebotene Sicherstellungen dürfen in begründeten Fällen zurückgewiesen werden.

8.7.6 Laufzeit

Unbare Sicherstellungen müssen 30 Tage über das Ende der Sicherstellungsfrist hinaus gültig sein.

9 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Übernahme

Der AG kann Teile der Leistung benutzen oder Dritten zur Benutzung überlassen, ohne diese gemäß

10.3

zu

übernehmen, wenn

1) er vor Beginn der Benutzung erklärt, dass eine Übernahme dadurch nicht erfolgt und

2) der Beginn der Gewährleistung für diese Teile einvernehmlich geregelt wurde und

3) Umfang, Funktionsfähigkeit und Zustand dieser Teile sowie der Zeitpunkt des Beginns ihrer Nutzung

gemeinsam festgehalten wurden.

Kosten des Betriebes und daraus resultierende Schäden, der Wartung und der Abnützung der benutzten Teile

hat der AG zu tragen.

Allfällige daraus resultierende MKF werden nach

Abschnitt 7

abgehandelt. Die Verpflichtung des AG zur

Übernahme gemäß

Abschnitt 10

wird dadurch nicht berührt.

10 Übernahme

10.1 Arten der Übernahme

10.1.1

Die Übernahme kann unter Einhaltung einer bestimmten Form (förmliche Übernahme) oder ohne

besondere Förmlichkeiten (formlose Übernahme) erfolgen.

10.1.2

Eine förmliche Übernahme hat zu erfolgen, wenn eine solche im Vertrag vorgesehen oder nach der

Art der Leistung üblich ist.

10.2 Förmliche Übernahme

10.2.1

Bei einer förmlichen Übernahme hat der AN dem AG die Fertigstellung der Leistung ehestens schrift-

lich mitzuteilen und ihn zur Übernahme aufzufordern. Der AG hat, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart

ist, die Leistung nach Erhalt der Aufforderung binnen einer Frist von 30 Tagen zu übernehmen.

10.2.2

Die Übernahme gilt mit Fristablauf als erfolgt, wenn der AG ohne Angabe von Gründen nach Auffor-

derung zur Übernahme die Leistung nicht förmlich übernommen hat.

MeinNormenPaket 08.10.2019 7605361, Hoch- u Tiefbau Transportbeton Baustoffe Bmstr. Ing. Franz Kickinger GesmbH, Neustiftg. 42,3071-Böheimkirchen

Renate Humpelstetter