

ÖNORM B 2110:2013
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– Bargeld (eine Verzinsung erfolgt nicht);
– Sparbücher;
2) unbare Sicherstellungsmittel
– Bankgarantien;
– Versicherungen.
8.7.5 Zurückweisung von Sicherstellungen
Angebotene Sicherstellungen dürfen in begründeten Fällen zurückgewiesen werden.
8.7.6 Laufzeit
Unbare Sicherstellungen müssen 30 Tage über das Ende der Sicherstellungsfrist hinaus gültig sein.
9 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Übernahme
Der AG kann Teile der Leistung benutzen oder Dritten zur Benutzung überlassen, ohne diese gemäß
10.3zu
übernehmen, wenn
1) er vor Beginn der Benutzung erklärt, dass eine Übernahme dadurch nicht erfolgt und
2) der Beginn der Gewährleistung für diese Teile einvernehmlich geregelt wurde und
3) Umfang, Funktionsfähigkeit und Zustand dieser Teile sowie der Zeitpunkt des Beginns ihrer Nutzung
gemeinsam festgehalten wurden.
Kosten des Betriebes und daraus resultierende Schäden, der Wartung und der Abnützung der benutzten Teile
hat der AG zu tragen.
Allfällige daraus resultierende MKF werden nach
Abschnitt 7abgehandelt. Die Verpflichtung des AG zur
Übernahme gemäß
Abschnitt 10wird dadurch nicht berührt.
10 Übernahme
10.1 Arten der Übernahme
10.1.1
Die Übernahme kann unter Einhaltung einer bestimmten Form (förmliche Übernahme) oder ohne
besondere Förmlichkeiten (formlose Übernahme) erfolgen.
10.1.2
Eine förmliche Übernahme hat zu erfolgen, wenn eine solche im Vertrag vorgesehen oder nach der
Art der Leistung üblich ist.
10.2 Förmliche Übernahme
10.2.1
Bei einer förmlichen Übernahme hat der AN dem AG die Fertigstellung der Leistung ehestens schrift-
lich mitzuteilen und ihn zur Übernahme aufzufordern. Der AG hat, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart
ist, die Leistung nach Erhalt der Aufforderung binnen einer Frist von 30 Tagen zu übernehmen.
10.2.2
Die Übernahme gilt mit Fristablauf als erfolgt, wenn der AG ohne Angabe von Gründen nach Auffor-
derung zur Übernahme die Leistung nicht förmlich übernommen hat.
MeinNormenPaket 08.10.2019 7605361, Hoch- u Tiefbau Transportbeton Baustoffe Bmstr. Ing. Franz Kickinger GesmbH, Neustiftg. 42,3071-Böheimkirchen
Renate Humpelstetter